Für die Dauer des geplanten Eingriff der Betreuerin im Krankenhaus wollten wir eine Vertretung über den Verein bekommen. So kontaktierten wir wieder den Verein und baten um eine Betreuungskraft als Vertretung.
Was folgte kann man sich schon fast denken.
Wir bekamen wieder Pflegekräfte angeboten, die nicht passten. In den ganzen vier Wochen schaffte es der Verein nicht, jemanden zu schicken, der nur irgendwie brauchbar war - es blieb wieder alles an uns hängen. Letztlich reichte es uns so sehr, dass wir beschlossen, die Betreuung über den Verein zu beenden.
Doch das führte uns in die nächste Problematik. Es war zwar vertraglich 'einfach' aus dem Verein auszuscheiden - allerdings mit Konsequenzen. Einerseits verfiel (natürlich) der Mitgliedsbeitrag. Schwerer wog allerdings eine Klausel, die es weder uns noch den Betreuungskräften erlaubte, weiter miteinander zu arbeiten. Die Pflegekräfte hätten eine erhebliche Vertragsstrafe zahlen müssen und wir weiterhin die Gebühren an den Verein abführen müssen, obwohl wir nicht mehr beim Verein sind.
Wir hatten nun also eine ewig lange Zeit benötigt, bis wir passende Pflegekräfte fanden. Und nun sollten wir sie nicht mehr weiter beschäftigen dürfen? Das würde bedeuten, dass wir wieder bei Null anfangen müssten. Keine schöne Vorstellung.
Wir versuchten daher, mit dem Verein einen Ausstieg zu vereinbaren, mit dem wir die Pflegekräfte weiter halten konnten, der Verein dafür aber ein Abgeltung bekommt. Es gab leider überhaupt keine Bereitschaft seitens des Vereins, hier ein Lösung zu finden. Ganz im Gegenteil. Man drohte uns mit gerichtlichen Schritten und pochte auf die Klauseln des Vertrags.
Wir versuchten nun auf einem anderen Weg einen Ausstieg zu schaffen, der die Pflegekräfte für uns erhalten sollte.
Wir schickten den Vertrag an den Konsumentenschutz mit der Bitte um Prüfung. Das Ergebnis war zweischneidig. Einerseits bestätigte man uns, dass der Vertrag sehr nachteilig für Konsumenten formuliert sei - andererseits kann man in einem Vertrag alles was nicht 'sittenwidrig' ist, vereinbaren. Ob der Vertrag sittenwidrig sei, könne man nur feststellen, wenn man vor Gericht ginge.
Es war klar, dass das viel zu lange dauern würde und der Ausgang ungewiss sei. Also keine Option.
Ich begann, über den Verein zu rechieren. Dabei entdeckte ich, dass ein Verein, der Personenbetreuer vermittelt, ebenfalls einen Gewerbeschein haben muss. Der Verein hatte aber keinen. Außerdem darf ein Verein keine Gewinne machen, die an die Vereinsmitglieder ausgezahlt werden. Auf Grund der uns bekannten Informationen über die Anzahl der betreuten Personen ließ sich ausrechnen, dass der Verein wohl bedeutende Gewinne machen müsste, deren Verwendung im Dunkel lag.
Letztlich meldete ich diese Erkenntnisse bei der zuständigen Gewerbebehörde, beim Finanzamt und bei der Polizei. Doch nichts geschah.
Wir waren mit unserem Latein am Ende. Egal, was wir auch versuchten, es schien nichts zu bringen.
Schließlich beschlossen wir, dem Verein den Rücken zu kehren und uns selbst auf die Suche zu machen.
Wir haben schließlich über das Internet nach mehreren Anläufen zwei Betreuungskräfte gefunden, die zu unserer Situation passen.
Wie lautet nun für uns das abschließende Resumee aus unserer Geschichte:
So gut wie dieser Vermittler hätten wir es auch geschafft. Also wozu jemanden Geld für etwas geben, wenn es dann, wenn man etwas braucht, erst recht nicht funktioniert.
Und das brachte uns dann auf eine Idee. Aber das ist eine andere Geschichte. Die Geschichte von CareZilla - Die Plattform für 24 Stunden Betreuung und wie alles entstand.
Anmerkungen:
- Nach über einem Jahr bekam ich eine Zuschrift der Staatsanwaltschaft Wien, dass das Verfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingestellt wurde.
- Der Verein, der seit April 2007 tätig ist, hat seit 24. August 2009 eine Gewerbeberechtigung - also seit etwa einem Monat nach unserer Anzeige
- Der Verein und insbesondere die Obfrau wird im Zeitungsartikel Obfrau wird nach Pflege Alleinerbin vom 6. Oktober 2010 als Erbin in einem merkwürdigen Zusammenhang bezeichnet. Dieser Fall wurde auch in der TV-Sendung 'Schauplatz Gericht' im Dezember 2010 gebracht.