Seit 1. August 2011 gibt es in Österreich - vorerst nur in der Steiermark - wieder den Pflegeregress. Im Burgenland wird die Wiedereinführung in nächster Zeit geprüft berichtet der ORF.
In den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Tirol ist die Einführung dagegen derzeit kein Thema. Vorarlberg lässt sich dazu nicht in die Karten schauen - hier wird die aktuelle Diskussion abgewartet.
Was ist nun der Pflegeregress?
Der Pflegeregress bedeutet, dass Angehörige eines Bewohners eines Pflegeheims einen Kostenbeitrag beisteuern müssen, wenn der Pflegebedürftige für die Kosten nicht selbst aufkommen kann.
Wie hoch ist der Pflegeregress?
In der neuen Regelung für die Steiermark liegt der Satz für den Pflegeregress bei bis zu 10%. Dieser Höchstsatz kommt erst bei einem Nettoeinkommen des Regresspflichtigen von 2.700 Euro zustande. Wichtig ist, dass das Vermögen des Regresspflichtigen nicht angetastet wird, ein allfälliges Vermögen des zu Pflegenden allerding sehr wohl.
Man darf gespannt sein, ob andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Finanzlücken gibt es ja überall zu stopfen. Wir berichten dazu wieder, wenn es Neues zu diesem Thema gibt.
Was bedeutet die Wiedereinführung des Pflegeregress?
In erster Linie bedeutet der Pflegeregress eine Mehrbelastung für Betroffene. Führt man sich vor Augen, dass die Kosten für ein Pflegeheim bereits jetzt für viele nicht leistbar sind bieten sich für alternative Formen der Pflege und Betreuung wie die 24 Stunden Pflege und Betreuung an, um einerseits kostengünstiger und oftmals die Betreuung auch mehr im Interesse der zu Pflegenden zu gestalten.
Mehr zur 24 Stunden Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite für die Vermittlung von 24 Stunden Betreuung und Pflege.
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