Montag, 18. Juni 2012

Der Förderrechner für die 24 Stunden Betreuung

Die WKO OÖ Sparte Personenbetreuung hat auf ihrer Webseite einen Förderrechner eingebaut, der die Berechnung der zu erwartenden Förderung erlauben soll. So weit so gut.

Das habe ich mir natürlich gleich einmal angesehen.

Erfahrung

Gleich die erste Frage ist eine Hürde, die von jemanden, der sich mit der Materie noch nicht beschäftigt hat, kaum zu beantworten ist. Wer weiß schon, ob ein 'Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes' vorliegt? Und natürlich ist jemand, der 24 Stunden Betreuung sucht oder bereits hat, der Meinung, dass 24 Stunden Betreuung notwendig ist. Es geht dabei aber um den Nachweis für die medizinische Notwendigkeit für Pflegestufe 3 und 4.
Mit den weiteren Fragen kommt man einigermaßen zurecht, wobei die Frage des Nettoeinkommens wie immer schwierig zu beantworten ist.


Das Ergebnis der Berechnung berücksichtigt immerhin, dass bei einem Einkommen zwischen 2.500 und 3.000 € eine lineare Abstufung der Förderung stattfindet. Ansonsten sind die Ergebnisse recht unspektakulär - man bekommt immer die Förderung.

Kritikpunkte

Nicht berücksichtigt ist der Fall, dass eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 möglich ist, wenn eine nachweisliche dementielle Erkrankung vorliegt.

Nicht berücksichtigt ist weiters der Fall, wenn eine Betreuungskraft auf Basis Entsendung arbeitet. In diesem Fall gibt es keine Förderung.

In der Berechnung werden Angaben zu behinderten unterhaltsberechtigter Personen offensichtlich auch nicht mit eingerechnet. Egal was man hier angibt, der Wert für die Förderung ist davon unabhängig. Hier gibt es wohl einen Fehler.

Völlig außer Acht gelassen wurde außerdem, dass für die Förderung zumindest eines von 3 möglichen Kriterien unabhängig von allen anderen Daten erfüllt sein muss.

Mein Resumee

Der Förderrechner ist eine gute Idee, die allerdings noch 'Potential' für Verbesserungen hat.

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