Seit vielen Jahren ist das Thema Verwaltungsreform ein Fixpunkt, wenn es um Einsparungen bei den Staatsausgaben geht. Letztlich versanden die meisten Ansätze . Umso erfreulicher, dass es im Pflegebereich, konkret bei der Zuständigkeit für das Pflegegeld, im letzten Herbst gelungen ist, eine unübersichtliche und aufgeblähte Struktur entscheidend zu straffen.
Waren früher 280 Landes- und 23 Bundesstellen für das Pflegegeld zuständig, so sind es seit 2012 nur noch 8 Bundesstellen.
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