Donnerstag, 28. Juni 2012

Ein paar statistische Zahlen zur 24 Stunden Betreuung

Wie gestern der österreichische Bundesminister Rudolf Hundstorfer berichtete arbeiten in Österreich 35.530 Pflegekräfte mit einer aktiven Gewerbeberechtigung, davon 97% als Selbständige.

Die Qualität der Betreuung ist generell sehr gut, es wurden nur in 1% der 20.000 durchgeführten Hausbesuche durch Mitarbeiter der Sozialversicherung der Bauern, die für Qualitätskontrollen in Österreich zuständig sind, Beanstandungen aufgedeckt.

Interessant ist auch, dass österreichweit 3,2 % der Pflegegeldbezieher 24 Stunden Betreuung in Anspruch nehmen. Im Burgenland sind es - wohl auch wegen der Nähe zu Ungarn und der Slowakei - am meisten, immerhin 6,4 %, in Wien am wenigsten (1,4 %).

Der Anteil an zugekauften Fremdleistungen wie stundenweise oder 24 Stunden Betreuung ist in den niedrigen Pflegestufen 1-3 naturgemäß geringer (13 %), in der Pflegestufe 7 immerhin 70 %.

Für CareZilla als Unternehmen, dass eine seriöse Vermittlung von 24 Stunden Betreuung betreibt und ausschließlich legal arbeitende Pflegekräfte mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen vermittelt, ist es eine sehr positive Rückmeldung, wenn generell die Qualität der Pflegekräfte als gut eingeschätzt wird.

Den gesamten Artikel kann man hier nachlesen.


Montag, 18. Juni 2012

Der Förderrechner für die 24 Stunden Betreuung

Die WKO OÖ Sparte Personenbetreuung hat auf ihrer Webseite einen Förderrechner eingebaut, der die Berechnung der zu erwartenden Förderung erlauben soll. So weit so gut.

Das habe ich mir natürlich gleich einmal angesehen.

Erfahrung

Gleich die erste Frage ist eine Hürde, die von jemanden, der sich mit der Materie noch nicht beschäftigt hat, kaum zu beantworten ist. Wer weiß schon, ob ein 'Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes' vorliegt? Und natürlich ist jemand, der 24 Stunden Betreuung sucht oder bereits hat, der Meinung, dass 24 Stunden Betreuung notwendig ist. Es geht dabei aber um den Nachweis für die medizinische Notwendigkeit für Pflegestufe 3 und 4.
Mit den weiteren Fragen kommt man einigermaßen zurecht, wobei die Frage des Nettoeinkommens wie immer schwierig zu beantworten ist.


Das Ergebnis der Berechnung berücksichtigt immerhin, dass bei einem Einkommen zwischen 2.500 und 3.000 € eine lineare Abstufung der Förderung stattfindet. Ansonsten sind die Ergebnisse recht unspektakulär - man bekommt immer die Förderung.

Kritikpunkte

Nicht berücksichtigt ist der Fall, dass eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 möglich ist, wenn eine nachweisliche dementielle Erkrankung vorliegt.

Nicht berücksichtigt ist weiters der Fall, wenn eine Betreuungskraft auf Basis Entsendung arbeitet. In diesem Fall gibt es keine Förderung.

In der Berechnung werden Angaben zu behinderten unterhaltsberechtigter Personen offensichtlich auch nicht mit eingerechnet. Egal was man hier angibt, der Wert für die Förderung ist davon unabhängig. Hier gibt es wohl einen Fehler.

Völlig außer Acht gelassen wurde außerdem, dass für die Förderung zumindest eines von 3 möglichen Kriterien unabhängig von allen anderen Daten erfüllt sein muss.

Mein Resumee

Der Förderrechner ist eine gute Idee, die allerdings noch 'Potential' für Verbesserungen hat.